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Merkblatt zur Gartenauflösung
Der Garten sollte sich bei der Übergabe in einem ordentlichen Zustand befinden. Die Parzelle sollte unkrautfrei und umgegraben (Herbstübergabe) sein. Entnommen aus den Richtlinien des Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V. Bewertung von Anlagen und Anpflanzungen nach §11 Abs. 1 des Bundeskleingartengesetzes.
Nicht bewertet werden:
- widerrechtlich errichtete An- und Nebenbauten
- Überpflanzungen (lt. Gartenordnung)
- nicht zugelassene Bäume (lt. Gartenordnung)
- abgängige, kranke Gehölze
- zu dichte Bepflanzung
- nicht eingehaltene Grenzabstände zum Nachbarn
- Hecken zwischen den Parzellen (nur als Schutzfunktion gegen Wege/Straßen/Kompost)
- mehr als 2 jähriger Rasen - nicht mehr als 1/3 Rasenfläche
- mehr als 10% befestigte Wege, Terrassenfläche
- Stellplatten wenn nicht technisch erforderlich
- Innenausstattung der Laube
- Teiche, Biotope
- Werkzeuge, Geräte
Welche Kosten hat der Vorpächter?
- Kosten der Wertermittlung (60 EUR)
- Kosten für Behebung von Pflegerückständen
- Kosten für Rekultivierungsarbeiten
- Kosten für Abbruch unzulässiger An- und Nebenbauten
- Kosten für Entfernung unzulässiger Gehölze
- Entsorgung alter Spritzmittel oder Farben, unbrauchbare Düngemittel
- Entsorgung von Schrott, Bauschutt, Müll, Holz (unbrauchbare Bretter, Pfähle)
- Entsorgung der Geräte und Innenaustattung der Laube sowie Abfuhr o.g. Dinge.
Die Nachpächter sind nicht verpflichtet Geräte und die Innenausstattung der Laube zu übernehmen, wenn er diese nicht haben möchte (Verhandlungssacht). Sollte der Nachpächter an den vorhandenen Geräten oder der Innenausstattung der Laube nicht interessiert sein, so ist es Sache des Vorpächters, diese Gegenstände zu entfernen.
Die Kosten für die Wertermittlung in Höhe von 60 EUR sind vor Ort zu entrichten.
Wir bitten um die Rückgabe der 2 Parkkarten
Der Vorstand