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HHV-Versicherung
Merkblatt zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht- Versicherung für Mitglieder von Vereinen, die dem Landesverband der Gartenfreunde Baden- Württemberg e.V. (LVG) angeschlossen sind.
(Ausgabe 1.Januar 2002 - alle früheren Ausgaben sind ungültig)
- Versichertes Risiko / Versicherungsgegenstand
- Versicherte Mitglieder
- Weitere Risikobeschreibungen und Mitversicherung von Nebenrisiken
- Nicht versicherte Risiken/Ausschlüsse
- Ende des Versicherungsschutzes im Todesfall des Mitgliedes
- Deckungssumme
- Beitrag
- Einige ergänzende Erläuterungen
- Schadensfall
Der LVG hat bei der AXA Versicherung AG, Zweigniederlassung Stuttgart (AXA), einen Rahmenvertrag für eine Hausund Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Die Mitglieder der Vereine können sich über den Ortsverein beim LVG zu dieser Versicherung anmelden. Dieses Merkblatt gibt nähere Auskunft über Inhalt und Umfang des Rahmenvertrages.
1. Versichertes Risiko/Versicherungsgegenstand
Haftpflicht ist die Verpflichtung, den einem anderen zugefügten Schaden
ersetzen zu müssen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. §§
249, 251, 823, 836 BGB) muß jeder für den Schaden in unbegrenzter
Höhe einstehen, den er schuldhaft (d.h. vorsätzlich oder fahrlässig)
verursacht hat. So hat der Haus- und Grundbesitzer (Eigentümer, Mieter, Pächter,
Nutznießer) für Schäden Dritter aufzukommen, die durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten verursacht worden
sind (z.B. durch bauliche Mängel, die nicht beseitigt wurden oder
durch die Verletzung der Räumund Streupflicht usw.).
Derartige Schadenersatzansprüche deckt diese Versicherung für
die Mitglieder und zwar soweit solche Schäden resultieren aus dem
Risiko der Mitglieder in der Eigenschaft als Besitzer (Eigentümer,
Mieter, Pächter, Nutznießer) einer Wohnung oder eines Familienheimes
(Eigenheim, Eigentumswohnung, Kleinsiedlung, Heimstätte)
a) mit bis zu 4 Wohnungen (wenn das Mitglied das Anwesen selbst bewohnt/mitbewohnt)
b) mit bis zu 3 Wohnungen (wenn das Mitglied das Anwesen nicht selbst bewohnt). Es handelt sich hierbei also in der Regel um Einfamilienhäuser (Reihenhaus, Doppelhaushälfte), aber auch um Häuser mit Einliegerwohnungen und Doppelhäuser/Mehrfamilienhäuser mit bis zu 3 bzw. 4 Wohnungen. Besonderheit bei Eigentumswohnanlagen gemäß WEG:Grundsätzlich ist nur die Haftung aus dem Sondereigentum lt. Teilungserklärung gedeckt (also nicht die Haftung aus dem Gemeinschaftseigentum). Wohnungseigentümergemeinschaften mit bis zu 4 Wohnungen, bei denen alte Sondereigentümer eine Mitgliedschaft für die jeweilige Wohnung 'NW bestehen haben und die nicht durch einen gewerblichen Verwalter vertreten werden, sind mitversichert. In diesem Fall also auch unter Einschluß der Haftung aus dem Gemeinschaftseigentum. Mitversichert ist hierbei auch das Risiko aus Eigentum und Besitz
- eines im Inland gelegenen Wochenendhauses einer im Inland gelegenen Ferienwohnung
- eines im Inland gelegenen Schrebergartens
- von im Inland gelegenen unbebauten Grundstücken (z.B. selbstgenutzter Garten, Bauerwartungsland für Familienheim)
- der zu den versicherten Anwesen gehörenden Garagen, Tiefgaragenplätzen, Stellplätze, Garagenhöfe, Kinderspielplätze mit dazugehörenden Geräten usw.
2. Versicherte Mitglieder
Versichert sind nur Mitglieder, die über ihren Ortsverein gegenüber dem LVG den Versicherungsschutz für diese Haus-und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung beantragt haben. An- und Abmeldungen können nur zum 01.01. eines jeden Jahres erfolgen (ob ein Mitglied angemeldet ist oder nicht, kann im Zweifel beim LVG nachgefragt werden). Besitzt ein versichertes Mitglied zwei oder mehrere Grundstücke bzw. Gebäude, so sind für die weiteren Grundstücke / Gebäude separate Versicherungen notwendig. Die preisgünstigen Konditionen hierfür können beim LVG bzw. bei der AXA Generalvertretung Gruber und Bofinger erfragt werden. Um eindeutig zuordnen zu können, ob und welches Grundstück versichert ist, ist es daher generell erforderlich, daß das Mitglied im Mitgliedsantrag das Grundstück bzw. Gebäude, auf das sich der Versicherungsschutz durch diese Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung beziehen soll, hinsichtlich Lage und Größe entsprechend bezeichnet.
3. Weitere Risikobeschreibungen und Mitversicherung von Nebenrisiken
- Mitversicherte Personen
Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Ehegatten des Mitgliedes, bzw. des Lebensgefährten und der unverheirateten Kinder, die mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft leben und zwar für Schäden, die sie in Ausführung von Verrichtungen im Interesse des Mitgliedes im Zusammenhang mit dem versicherten Haus und Grundbesitz verursachen (Ausübung von Streu- und Räumarbeiten, Betreuung von Haus und Garten u.dgl. durch diesen Personenkreis).
Auch für Personen, die durch Arbeitsvertrag mit der Betreuung der Grundstücke/Gebäude (Reinigung, Beleuchtung, Streu-und Räumarbeiten usw.) beauftragt sind, besteht Versicherungsschutz bei Ansprüchen, die aus Anlaß der Ausführung dieser Verrichtungen gegen sie von Dritten erhoben werden.
- Bauherren-Risiken
Das Bauherren-Risiko aus Neu-, Um-, Anbauten, Reparaturen, Abbruch-und Grabarbeiten ist bis zu einem Betrag von 500.000 EURO je Bauvorhaben mitversichert. Bei Objekten mit höheren Bausummen ist eine separate Versicherung notwendig.
- Miteigentum an Gemeinschaftsantagen
Die Mithaftungsanteile an Gemeinschaftsanlagen (z.B. gemeinschaftliche Zugangs-, Verbindungswege, Garagenhöfe bei Reihenhaussiedlungen u.dgl.) sind mitversichert.
- Gewässerschäden
Mitversichert sind Gewässerschäden und zwar insb. aus Lagerung und Verwendung von umweltgefährdenden Stoffen in Kleingebinden bis max. 25 l/kg je Einzelgebinde, bzw. max. 200 I/kg insgesamt je Mitglied.
Eine zusätzliche Versicherung ist notwendig für Lagerung und Verwendung von solchen Stoffen in größeren Mengen (insb. z.B. für Heizöltanks).
- Tiere
Das Halten und Hüten von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen ist mitversichert (soweit hierfür nicht bereits durch eine andere Haftpflicht-Versicherung Deckung besteht).
- Kleinstgewerbebetrieb
Mitversichert ist auch das Risiko aus der Ausübung eines Kleinstgewerbes (z.B. Vermietung von Ferienwohnungen, Frühstückspensionen, Schreibdiensten, kleine Reparaturen, Steuerhilfen, kleine Handels und Handwerksbetriebe, Tagesmuttertätigkeiten usw.), sofern
a) das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist
b) das Gewerbe ausschließlich auf dem versicherten Anwesen stattfindet
c) keine Angestellten/Arbeiter beschäftigt werden (außer unmittelbare Familienangehörige)
d) die Bruttojahresumsatzsumme (ohne Mwst) nicht mehr als 25.000 EURO beträgt.
- Sonstige Risiken
Mitversichert sind auch die Risiken aus:
allen Bepflanzungen, die sich auf den Gärten befinden, einschließlich darauf befindlicher Teichanlagen oder sonstiger Biotope;
Besitz und Verwendung von Arbeitsgeräten für den Haus und Grundbesitz, wie z.B. Rasenmäher, Schneeräumgeräte, auch nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen;
Sachschäden durch Abwässer, auch wegen Rückstaus aus dem Straßenkanal;
Sachschäden durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, sowie von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub);
Ansprüchen der Mitglieder untereinander;
der als Mieter oder Pächter eventl. vertraglich übernommenen gesetzlichen Haftpflicht des Eigentümers von Grundstücken bzw. Gebäuden.
4. Nicht versicherte Risiken/Ausschlüsse
- Nicht alle Schäden sind versichert ! Nachfolgend die wichtigsten Ausschlüsse:
- Vorsätzlich verursachte Schäden;
- Halten und Hüten von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren, sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden;
- Halten, Besitz, Lenken von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen (ausgenommen nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Kfz und Arbeitsmaschinen);
- Schäden an gemieteten Sachen (das Risiko aus der Beschädigung gemieteter Wohnungen kann durch eine Privat-Haftpflicht-Versicherung gedeckt werden);
- Ansprüche aus Abhandenkommen von Sachen;
- Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, bzw. Teile davon, die zu gewerblichen Nutzungszwecken vermietet werden;
- Ansprüche von Angehörigen des Mitglieds (auch des Lebensgefährten), die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
5. Ende des Versicherungsschutzes im Todesfall des Mitgliedes
Im Todesfall des Mitgliedes besteht der Versicherungsschutz zunächst fort und zwar für den mitversicherten Ehegatten bzw. Lebensgefährten, die unverheirateten Kinder, die mit dem Mitglied in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben, sowie für die Erben. Der Versicherungsschutz endet am 1.1. des auf den Zeitpunkt des Todesfalles folgenden Kalenderjahres. Falls weiterhin für das betreffende Objekt Versicherungsschutz gewünscht wird, ist durch den bzw. die neuen Eigentümer (Erben bzw. Erbengemeinschaft) eine Mitgliedschaft im LVG zu beantragen.
6. Deckungssummen
Die Deckungssummen betragen je Schadenereignis maximal 2.500.000 EURO pauschal für Personen und Sachschäden 25.000 EURO für Vermögensschäden begrenzt auf höchstens das Doppelte dieser Summen für alle Schäden eines Jahres.
7. Beitrag
Der an den Verein zu entrichtende Jahresmitgliedsbeitrag erhöht sich um EURO 1,00.
8. Einige ergänzende Erläuterungen
- Unterschiedliche Eigentums und Besitzverhältnisse
Gehört ein Haus gemeinschaftlich mehreren Personen (z.B. Eheleute, Geschwister, Erbengemeinschaften usw.), so muß die Mitgliedschaft für diese jeweilige Eigentümergemeinschaft beantragt werden.
Wer lediglich das Wohnrecht oder den Nießbrauch eines Hauses hat, benötigt ebenfalls Versicherungsschutz und sollte daher neben dem Eigentümer ebenfalls die Mitgliedschaft erwerben (die Mitgliedschaft des Eigentümers erstreckt sich versicherungsmäßig nicht auf den Inhaber des Wohnrechtes oder Nießbrauchs und umgekehrt
- Abgrenzung Haus-und Grundstücksrisiko und Privat-Haftpflicht-Risiko
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung deckt nicht die sonstigen Gefahren des täglichen Lebens, die üblicherweise durch die Privat-Haftpflicht-Versicherung gedeckt sind.
Es gibt aber exklusiv für Mitglieder des LVG eine spezielle Privat-Haftpflicht-Versicherung, deren Deckungsumfang nahtlos an die Haus-und Grundbesitzer-Haftpflicht-Versicherung anschließt und die deswegen zu besonders günstigen Konditionen abgeschlossen werden kann. Nähere Auskünfte dazu sind erhältlich beim örtlichen Verein, beim LVG oder der AXA Generalvertretung Gruber und Bofinger.
- Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen bzw. separate Versicherungen sind erforderlich für folgende Haftpflicht-Risiken:
a) PrivatHaftpflichtVersicherung (siehe oben)
b) Häuser mit mehr als 4 bzw. 3 Wohnungen
c) Zweites und ggf. weitere Gebäude
d) Grundstücke, die zu gewerblichen Nutzzwecken vermietet werden
e) Berufs/BetriebsHaftpflichtRisiken (ausgenommen Kleinstgewerbe Tätigkeiten siehe oben)
f) Bauvorhaben mit mehr als 500.000 EURO Bausumme
g) Heizöltanks
h) Tierhaltung (soweit es sich nicht um gezähmte Kleintiere handelt siehe oben)
Die preisgünstigen Konditionen für diese Zusatzversicherung können beim LVG oder bei der AXA Generalvertretung Gruber und Bofinger erfragt werden.
9. Geltendmachung von Versicherungsansprüchen/Verhalten im Schadenfall
Schadenfälle sind umgehend über den örtlich zuständigen
Verein zu meiden an den
Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V. Heigelinstr.
15 70567 Stuttgart
Tel.: 0711- 715 53 08 Fax: 0711- 72 40 66
oder an die
AXA Generalvertretung
Gruber & Bofinger
Strohberg 5
70180 Stuttgart
Tel.: 0711- 640 91 73 Fax: 0711- 640 95 83
Gruberbofinger@t-online.de
10. Schlussbemerkung
Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der jeweils gültige Wortlaut der Bedingungen, die dem Rahmenvertrag zugrundeliegen. AXA Versicherung AG